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Was ist Stockverkauf?

Beim Stockverkauf kümmert sich der Käufer nach dem Erwerb der Bäume, um  den Einschlag und die Vermarktung des Holzes. So wird das finanzielle Risiko und der Aufwand seitens des Verkäufers verringert.

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Einführung in Stockverkauf

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Was versteht man unter Stockverkauf?

Als Stockverkauf bezeichnet man den Verkauf von stehendem Holz, also von noch ungeschlagenen Bäumen. Diese Art des Holzverkaufs verringert das finanzielle Risiko und den Aufwand seitens des Verkäufers.

Der Holzkäufer kümmert sich beim Stockverkauf nach dem Erwerb der Bäume um die folgenden Prozessschritte:

  1. Einschlag: Fällen der gekauften Bäume
  2. Rücken: Abtransport der gefällten Bäume innerhalb des Waldes
  3. Poltern: Stapeln des geschlagenen Holzes
  4. Vermarktung: Verkauf der Holzsortimente (optional)
  5. Weitere vereinbarte Maßnahmen: Rückegassenpflege, Bearbeitung des Schlagabraums etc.

Was ist Liegendverkauf?

Beim Liegendverkauf von Holz kümmert sich hingegen der Verkäufer um den Einschlag, das Rücken und Poltern und vermarktet das Holz anschließend auf eigene Faust. Sein Aufwand und das finanzielle Risiko vergrößern sich bei dieser Art des Holzverkaufs, der finanzielle Ertrag kann im Vergleich zum Stockverkauf aber höher ausfallen.

Was muss ich beim Stockverkauf beachten?

Stockverkauf läuft in mehreren Prozessschritten ab. Rechnen Sie deshalb mit einem gewissen zeitlichen und finanziellen Aufwand, um Ihr Holz stehend zu verkaufen.

Aufwand fällt zum Beispiel durch die Erstellung und Betreuung Ihres Inserates an. Auch die Kommunikation mit Ihrem Forstexperten, der Sie beim Stockverkauf unterstützt und den Prozess begleitet, erfordert Aufwand.

Beachten Sie bitte: Den Forstexperten müssen Sie auch vergüten, wenn es nicht zu einem Verkauf Ihres Holzes kommt.

Stockverkauf ist Vertrauenssache

Das A und O beim Stockverkauf ist das Vertrauen in Ihren Forstexperten und in den Käufer. Wir raten Ihnen deshalb, sich gründlich über Ihre Vertragspartner zu informieren. Nehmen Sie Abstand von unseriösen Angeboten und holen Sie sich gegebenenfalls eine Zweitmeinung ein.

Lassen Sie sich alle mündlichen Absprachen stets schriftlich geben und halten Sie diese im Kaufvertrag fest.

Stockverkauf braucht Zeit

Die Forstbranche hat ihre Hochsaison im Herbst und Winter. Durch die hohe Auslastung des Sektors während dieser Zeit, kann es länger dauern, bis der Einschlag erfolgen kann. Wir empfehlen Ihnen, im Kaufvertrag einen festen Zeitraum für den Einschlag festzuhalten. Der Zeitraum zwischen Kaufvertrag und Einschlag sollte dabei möglichst kurz sein. Zudem sollten Sie vertraglich vereinbaren, dass das eingeschlagene Holz möglichst rasch gerückt und abgefahren wird, um die Menge an für Borkenkäfer bruttauglichem Material zu minimieren. Der maximale Zeitraum bis zur Abfuhr sollte unter acht Wochen betragen.

Da Stockverkauf von der Auszeichnung bis hin zur Kontrolle eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie nicht mit einem kurzfristigen Erlös rechnen.

Schließen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen oder treten Sie in eine Forstbetriebsgemeinschaft ein

Ein Zusammenschluss mit den Nachbarn lohnt sich in der Regel – insbesondere für Eigentümer von kleineren Waldflächen. Auf diese Weise können sich alle Beteiligten die Kosten für den Forstexperten teilen. Je größer die gemeinsame Erntemenge letztendlich ausfällt, desto attraktivere Angebote werden Ihnen die Holzkäufer unterbreiten. Als Faustregel empfehlen wir eine Mindestverkaufsmenge von circa 20 Erntefestmetern (eine volle LKW-Ladung).

Eigentümer kleinerer Waldflächen können sich auch einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) in ihrer Umgebung anschließen. Diese kümmert sich um die Pflege und Bewirtschaftung der Waldflächen aller ihrer Mitglieder.

Achten Sie darauf, dass Sie sich einer aktiven FBG anschließen, die den Schutz und Nutzen der Waldflächen auch ernst nimmt.

Steuerliche Vorteile von Stockverkauf

Stockverkauf kann sich im Vergleich zum Liegendverkauf unter Umständen steuerlich positiv bemerkbar machen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater, der Sie über die verschiedenen Möglichkeiten informiert.

Nutzen Sie unsere Hilfsmaterialien

Wir haben eine Checkliste bereitgestellt, die Ihnen hilft, beim Stockverkauf den Überblick zu behalten. Finden Sie hier die Checkliste für Stockverkauf.

Für die Datenerhebung sollten Sie unser Hiebs- und Bestandesdatenblatt verwenden, um sich Mehraufwand im Nachhinein zu ersparen.

Alle Hilfsmaterialien finden Sie hier.

Prozessschritte beim Stockverkauf

1. Vorbereitung und Erstgespräch

Vorbereitung ist alles – auch beim Stockverkauf. Informieren Sie sich deshalb im ersten Schritt umfassend zum Thema. Kontaktieren Sie als nächstes den für Sie passenden Forstexperten und sprechen Sie Ihr Anliegen mit ihm durch. Den passenden Forstexperten finden Sie auf unserem Waldmarktplatz.

In der Regel können Sie auf drei Typen von Forstexperten zurückgreifen:

  • Revierförster: Der in Ihrem Wald zuständige staatliche Förster
  • Forstliche Dienstleister / Forstberater: Selbstständiger Forstexperte
  • Geschäftsführer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG): Leiter der FBG und erster Ansprechpartner bei Mitgliedschaften

Im Erstgespräch ist es für den Forstexperten wichtig, möglichst genaue Angaben zu Ihrer Waldfläche zu erhalten. Bitte halten Sie deshalb Dokumente zur Lage, dem Zustand Ihrer Fläche, Pflegemaßnahmen aus der Vergangenheit etc. bereit.

2. Datenerhebung und Auszeichnung

Nachdem die Eckdaten Ihrer Waldfläche besprochen sind, begutachtet der Forstexperte diese vor Ort. Er erledigt im Zuge dessen die folgenden Tätigkeiten:

  1. Erhebung Bestandesdaten: Inventur Ihrer Waldfläche
  2. Erhebung Hiebsdaten: Daten, die den Einschlag und die zu erwartende Holzmenge beschreiben
  3. Anzeichnung: Markierungen an den Bäumen, die dem Käufer zeigen, welche Bäume geschlagen werden dürfen

 

Wichtig: Bitten Sie den Forstexperten unbedingt, unser Datenblatt zur Hiebs- und Bestandesaufnahme zu verwenden. Sie sparen sich diverse Rückfragen im Nachhinein und passen sich dem einheitlichen Standard auf unserem Holzmarktplatz an. Bitten Sie den Forstberater zudem aussagekräftige Bilder vom Bestand zu machen. Nur so werden Sie bestmögliche Angebote seitens der Käufer erhalten.

3. Inserat erstellen

Erstellen Sie im nächsten Schritt ein aussagekräftiges Inserat mit Hilfe des Hiebs- und Bestandesdatenblattes. Die im Dokument mit Sternchen markierten Felder tragen Sie in das Online-Formular ein. Laden Sie anschließend das Datenblatt und maximal acht aussagekräftige Bilder zu Ihrem Inserat hoch.

Finden Sie hier ein Musterinserat, an dem Sie sich orientieren können.

 

Achtung: Wir möchten unsere Nutzer vor unseriösen Inseraten und Kaufangeboten schützen. Deshalb müssen Sie sich für den Holzmarktplatz registrieren, um ein Inserat einstellen oder ein Angebot abgeben zu können. Mutwillige Falschangaben zum eigenen Bestand und zu den Hiebsdaten führen zum Ausschluss aus unserem Holzmarktplatz.

4. Begutachtung der Fläche durch den Käufer

In der Regel wird der Käufer Ihre Fläche vor Ort begutachten, bevor er Ihnen ein Angebot unterbreitet. Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Ihre Daten ordnungsgemäß erhoben wurden, um potenziellen Käufern unnötige Fahrtwege zu ersparen.

5. Angebote der Käufer

Im Idealfall erhalten Sie mehrere Angebote von unterschiedlichen Käufern. Die Angebote beziehen sich auf die von Ihnen erhobenen Daten und einer darauf basierenden Schätzung. Folgende Aspekte sollten Sie bei der Entscheidung für einen Käufer berücksichtigen:

  • Ist der Käufer vertrauensvoll, zertifiziert und – falls es sich um ein kleines Unternehmen handelt – im Besitz eines Kettensägenscheins?
  • Deckt sich das Angebot des Käufers mit den aktuellen Holzpreisen?
  • Ist das Kaufangebot seriös und vom Käufer unterschrieben?
  • Ist der Käufer regional ansässig?
  • Setzt der Käufer bestandes- und bodenschonende Arbeitsverfahren ein?
  • Kann der Käufer die Maßnahme im gewünschten Zeitraum durchführen?

Finden Sie hier ein exemplarisches Kaufangebot mit Erklärungen.

Die Holzpreise unterscheiden sich regional und unterliegen Schwankungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich über die aktuellen Preise zu informieren, ehe Sie eine Entscheidung treffen. Eine grobe Richtung finden Sie auf Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder auf www.waldhilfe.de.

Sprechen Sie sich unbedingt mit Ihrem Forstexperten ab, bevor Sie eine Entscheidung für einen Käufer treffen.

6. Kaufvertrag

Im nächsten Schritt gehen der Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag ein, in den alle mündlichen Absprachen eingeflossen sind. Oberstes Ziel des Vertrages ist der Schutz der Natur, Ihres Waldbestandes und Ihre rechtliche Absicherung im Falle von unsachgemäßem Arbeiten.

Im Kaufvertrag sollten der Verkaufsgegenstand und die dazugehörigen Zahlungsmodalitäten festgehalten werden. Wir empfehlen Ihnen außerdem eine Vorauszahlung in der Höhe von mindestens 30% der Schätzung zu vereinbaren. Zudem sollten Sie Arbeits- und Nutzungsbedingungen, wie zum Beispiel den Verzicht auf eine flächige Befahrung oder die Einhaltung der Rückelinien, festhalten. Verpflichten Sie den Käufer ebenfalls zur Entsorgung von für Borkenkäfer bruttauglichem Material. Und natürlich sollten Sie den Zeitraum für den Einschlag im Vertrag klar definieren.

Ziehen Sie für Vertragsdetails unbedingt auch Ihren Forstexperten zu Rate.

7. Einschlag

Die Dauer des Einschlages hängt von der Größe des verkauften Holzvolumens, den örtlichen Gegebenheiten und weiteren Faktoren ab. Es ist durchaus üblich, dass sich der Einschlag deshalb über mehrere Tage bis Wochen erstrecken kann.

Der Einschlag wird vom Käufer oder von einem von ihm beauftragten Unterauftragnehmer (Subunternehmer) durchgeführt. Vorab ist es zwingend notwendig, dass sich Ihr Forstexperte und der Käufer über Details zum Einschlag, wie der Ernte- und Rücketechnik sowie weitere Auflagen und Randbedingungen austauschen. Idealerweise ist Ihr Forstexperte vor Ort, wenn der Einschlag erfolgt.

Noch einmal der Hinweis: Halten Sie im Vertrag Aspekte wie Fäll- und Rückeschäden, ein Verbot der flächigen Befahrung und Einhaltung der Rückelinien sowie das Aussetzen der Maßnahmen, wenn die Rückegasse technisch nicht mehr befahrbar ist, fest.

8. Kontrolle

Nach dem Einschlag erfolgt die Kontrolle. Der Forstexperte fährt auf Ihre Waldfläche und begutachtet, im Idealfall gemeinsam mit dem Käufer, das Ergebnis des Einschlages. Sie kontrollieren, ob alle vertraglich vereinbarten Aspekte eingehalten wurden.

  • Wurde auf eine flächige Befahrung verzichtet?
  • Sind Rückegassen technisch weiterhin nutzbar?
  • Wurden Fäll- und Rückeschäden vermieden?
  • Wurde das für Borkenkäfer bruttaugliche Material entfernt?

9. Aus- und Anzahlung

Es gibt vier gängige Arten zur Messung der finalen Holzmenge nach dem Einschlag:

  1. Werkseingangsmaß: Messung der Holzmenge beim Eingang in das Sägewerk
  2. Am Polter nach Waldmaß: Manuelle Messung am Polter
  3. Foto-optische Vermessung: Technische Messung am Polter
  4. Nach Schätzung: Zum Beispiel Schätzungen des ausscheidenden Bestandes, Schätzung am Polter etc.

Wir empfehlen Ihnen bei Mengen ab mindestens 20 Erntefestmeter die Foto-optische Vermessung am Polter, weil diese objektiv durchgeführt wird, eichfähig und schnell durchführbar ist. Für diese Messung muss in der Regel allerdings ein Dienstleister beauftragt werden. Bei kleineren Mengen empfehlen wir eine Abrechnung anhand der manuellen Messung am Polter nach Waldmaß.

Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend im Kaufvertrag eine Vorauszahlung in der Höhe von mindestens 30% der geschätzten Holzmenge zu vereinbaren. Zudem sollten Sie den Käufer um weitere Garantien, wie eine Bürgschaft oder um eine Abhandlung über ein Treuhandkonto bitten.

Den passenden Forstexperten für Stockverkauf
finden Sie auf unserem Waldmarktplatz.

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